Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Der Gebäudekomplex der Deutschen Telekom in Frankfurt wurde umfangreich saniert und erweitert. Dazu wurde die Leistung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung (SiGe) einschließlich der -koordination durch die SiB Ingenieurgesellschaft mbH erbracht.
Einige Hochhäuser innerhalb des Telekom-Geländes in Frankfurt wurden aus Brandschutzgründen umfangreich saniert. Neben der Entkernung einzelner Gebäude wurden massive Treppentürme angebaut. Die Gebäude wurden überwiegend einer anderen Nutzung überführt. Ein Großteil der Planungsleistungen und Bauüberwachungen des 20 Mio.-Objektes wurde durch die SiB Ingenieurgesellschaft durchgeführt.
Besonderes Augenmerk fiel auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Der Gesetzgeber schreibt diese Leistung durch den Erlass der Baustellenverordnung aus dem Jahre 1998 für fast alle Bauvorhaben zwingend vor.
Neben der Prüfung der Projektplanung stand die Koordination der am Bau beteiligten ausführenden Firmen im Vordergrund. Insbesondere wurden folgende Leistungen erbracht:
- Stellung eines gemäß Baustellenverordnung zugelassenen, fachlich qualifizierten SiGe-Koordinators.
- Vorbereitung der Ankündigung der Baumaßnahme bei der zuständigen Behörde
- Ausarbeitung des erforderlichen SiGe-Planes für die erforderlichen Gewerke
- Kontrolle der Einhaltung der Baustellenverordnung.
- Erfassen der Firmen, Aktualisieren der Liste der Ansprechpartner für die Planung und Ausführung (der "Beteiligten").
- Mitwirken bei der Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten, z.B. durch Abgrenzen und Beschildern der Baustelle oder durch Treffen zeitlicher Absprachen, soweit noch nicht anderweitig geregelt.
- Vorbesprechung mit allen Auftragnehmern und ihren Subunternehmen vor Beginn ihrer Arbeiten, Aufforderung zur Angabe der Arbeitsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen, Vergleich mit dem SiGe-Plan, dem Bauablauf und anderen vereinbarten Unterlagen, Prüfung, erforderlichenfalls Veranlassung von Änderungen/ Ergänzungen, nötigenfalls Fortschreiben des SiGe-Plans.
- Anpassen des SiGe-Plans und Bekanntmachen des aktualisierten SiGe-Plans bei allen an der Baustelle Beteiligten.
- Festlegen von Meldepflichten an den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, z.B. für den Beginn besonders gefährlicher Arbeiten gemäß Anhang II der BaustellVO.
- Koordinieren verschiedener Gewerke auf der Baustelle hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz durch planmäßige Organisation des Zusammenwirkens und Sicherstellen der gegenseitigen Information gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätiger Unternehmen.
- Organisation, Vorbereitung, Durchführung, Leitung, Auswertung von regelmäßigen Sicherheitsbesprechungen und -begehungen in Abstimmung mit der Bauleitung; Überwachung der Mängelbeseitigung; Durchsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Weisungsbefugnis.
Im Zuge der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung konnte auf eine Vielzahl von Gefährdungen hingewiesen werden. Die umfangreiche Baumaßnahme wurde ohne Verletzungen und Unfälle abgeschlossen.
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