Sicherheit und Gesundheitsschutz - SiGeKo
Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes hat die Bundesregierung die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) mit Wirkung zum 1. Juli 1998 erlassen.
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Im SiGe-Plan werden die verschiedenen Gewerke zeitlich koordiniert |
Die Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.
Die Einhaltung der Verordnung obliegt dem Bauherrn. Er kann jedoch die Leistungen auch an Dritte vergeben.
Die SiB Ingenieurgesellschaft ist als SiGe-Koordinator staatlich zugelassen und bietet dazu folgende Leistungen an:
- Ankündigung der Baumaßnahme bei den zuständigen Behörden
- Ausarbeiten des SiGe-Plans in Übereinstimmung mit den Arbeitsschutzbedingungen
- Koordinieren verschiedener Gewerke auf der Baustelle hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Durchführen von regelmäßigen Sicherheitsbesprechungen und –begehungen
- Erarbeiten einer Unterlage für die sichere Durchführung späterer Arbeiten am Bauwerk
Die Baustellenverordnung setzt das Nichtbeachten der dort geforderten Maßnahmen mit der Gefährdung von Leben und Gesundheit der Beschäftigten gleich. Eine strafrechtliche Verfolgung gemäß § 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes wird als mögliche Konsequenz genannt.