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Sicherheit und Gesundheitsschutz - SiGeKo

Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes hat die Bundesregierung die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) mit Wirkung zum 1. Juli 1998 erlassen.


SiGe-Plan Im SiGe-Plan werden die verschiedenen Gewerke zeitlich koordiniert

Die Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.

Die Einhaltung der Verordnung obliegt dem Bauherrn. Er kann jedoch die Leistungen auch an Dritte vergeben.

Die SiB Ingenieurgesellschaft ist als SiGe-Koordinator staatlich zugelassen und bietet dazu folgende Leistungen an:

  • Ankündigung der Baumaßnahme bei den zuständigen Behörden
  • Ausarbeiten des SiGe-Plans in Übereinstimmung mit den Arbeitsschutzbedingungen
  • Koordinieren verschiedener Gewerke auf der Baustelle hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Durchführen von regelmäßigen Sicherheitsbesprechungen und –begehungen
  • Erarbeiten einer Unterlage für die sichere Durchführung späterer Arbeiten am Bauwerk

Die Baustellenverordnung setzt das Nichtbeachten der dort geforderten Maßnahmen mit der Gefährdung von Leben und Gesundheit der Beschäftigten gleich. Eine strafrechtliche Verfolgung gemäß § 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes wird als mögliche Konsequenz genannt.

Fa. Merck in Darmstadt

Überwachung der Fassadeninstandsetzung

Fa. Merck in Darmstadt

Ev. Regionalverband in Gießen

Betonschadensdiagnose einer Kirchengemeinde, Ev. Regionalverband in Giessen
ABB Butzbach

Mangelhafte Bauteilfugen-

masse, Fa. ABB in Butzbach

Neubau Spannbetonbrücke in Kriftel

Neubau einer Spannbeton-

brücke, Gemeinde Kriftel