Brückenprüfung nach DIN 1076
Standsicherheit, Funktionsfähigkeit und Dauerhaftigkeit sind bei Ingenieurbauwerken oberstes Gebot. Mit der DIN 1076 (Ausgabe November 1999) schreibt der Gesetzgeber deshalb die regelmäßige Überwachung und Prüfung von Brücken, Tunneln, Durchlässen und sonstigen Ingenieurbauwerken vor.
Vielen Baulastträgern und Eigentümern ist diese gesetzliche Vorgabe nur unzureichend bekannt. Das Nichteinhalten der gesetzlichen Vorgaben kann bei Schäden und Unfällen erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Regelmäßige Bauwerksuntersuchungen sind für den Eigentümer wirtschaftlich! Bauschäden können so bereits im Anfangsstadium erkannt werden. Die Mängel können beseitigt werden, bevor die Verkehrssicherheit oder Standsicherheit beeinträchtigt ist oder gar aufwändige Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.
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Spannbetonbrücke über die Autobahn 5 bei Friedberg |
Die SiB Ingenieurgesellschaft hat auf dem Gebiet des Brückenbaus, der Bauwerksprüfung und der Bauwerkssanierung umfangreiche und langjährige praktische Erfahrung. Aus dieser Erfahrung heraus bietet die SiB die fachmännische Prüfung und Zustandsanalyse von Brücken und Ingenieurbauwerken an.
Zur Bauwerksprüfung gehört das normgerechte Erstellen, Führen und Fortschreiben der Bauwerksdokumente. Diese Register dokumentieren den baulichen Zustand, die regelmäßig durchgeführten Prüf- und Wartungsarbeiten sowie die durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen.